ATU organisiert für Sie die Hauptuntersuchung (HU) durch eine anerkannte Prüforganisation und führt die Abgasuntersuchung (AU) durch. Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.
Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, können Sie diese amtliche Prüfung schnell und bequem in Ihrer nächsten ATU Filiale durchführen lassen.
Ihre Vorteile bei ATU - Praktisch für Sie: Wir kümmern uns um alles!
- Prüfungen sind täglich möglich
- Auch für Transporter bis 2,8 t
- Auf Wunsch führen wir notwendige Reparaturen direkt für Sie aus
- Im Anschluss Ihrer Bestellung können Sie gleich einen Termin in einer ATU Filiale in Ihrer Nähe vereinbaren.
² Gilt nur für PKW bis 3,5 t, gilt nicht für vertiefte Prüfung gem. § 29 Abs. 1
StVZO
i.V.m Anlage VIII a Nr. 2.2 (Überschreitung des Vorführtermins zur HU um mehr als 2 Monate). Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29
StVZO
erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Welche Prüforganisation in Ihrer Filiale tätig ist, erfahren Sie vor Ort. Die Abgasuntersuchung wird im Auftrag der Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durchgeführt. Dieses Angebot gilt nicht für Flottenkunden ab 25 Fahrzeuge und Gasfahrzeuge z. B. LPG oder Erdgas. Es ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten.