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20.01.2025 | Weiden in der Oberpfalz
Unternehmen

ATU und Carglass begrüßen weiteres Gerichtsurteil in Deutschland, dass Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten illegal sind

ATU und Carglass begrüßen weiteres Gerichtsurteil in Deutschland, dass Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten illegal sind

Weiden in der Oberpfalz/Köln, 20. Januar 2025. ATU und Carglass begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, die das Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass die von Fahrzeugherstellern auferlegten Zugangsbarrieren zu Fahrzeugdaten illegal sind.

Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil die Berufung von Stellantis zugunsten von Carglass® und ATU abgewiesen und Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten durch Fahrzeughersteller für illegal erklärt. Dieses Urteil stützt die klare Position des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Oktober 2023 und markiert einen weiteren Erfolg auf dem Weg zu mehr  Fairness und Chancengleichheit im europäischen Kfz-Servicemarkt.

Fahrzeughersteller behindern zunehmend den Zugang zu Fahrzeugdaten, die für Reparaturen im Kfz-Servicemarkt erforderlich sind. Technische Hürden wie die sog. „Secure Gateways“ erschweren den Zugang und verursachen zusätzliche Kosten. Diese Barrieren beeinträchtigen den freien Wettbewerb, schränken die Wahlfreiheit der Verbraucher ein und können letztlich zu höheren Preisen führen.

Abgesehen von dem von ATU und Carglass angestrengten Verfahren gibt es in der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs inzwischen mehrere Gerichtsverfahren gegen andere Fahrzeughersteller, in denen ähnliche Vorrichtungen zur Zugangsbeschränkung als unzulässig untersagt wurden. Carglass und ATU bleiben im Dialog mit Branchenakteuren und der Europäischen Kommission, um sicherzustellen, dass die europäische Gesetzgebung stets den ungehinderten Zugang  zu Fahrzeugdaten gewährleistet und damit den freien und fairen Wettbewerb im Einklang mit der Rechtsprechung schützt.

Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation von ATU, betont: “Erneut hat eine hohe Gerichtsinstanz die Bedeutung des ungehinderten Zugangs zu Fahrzeugdaten bekräftigt und so das Geschäftsmodell der unabhängigen Reparatur- und Servicebetriebe im KfZ-Gewerbe unterstützt. Damit sind ATU und andere unabhängige Wettbewerber auch in Zukunft in der Lage, Autofahrern günstige und zuverlässige Dienstleistungen rund um das Fahrzeug anzubieten.”

*Im Anschluss an die wegweisenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Oktober 2023 und des Landgerichts Köln vom 15. Mai 2024

Ansprechpartner

A.T.U Auto-Teile-Unger

Dr.-Kilian-Str. 11

92637 Weiden i.d.Opf

Pressesprecher Markus Meißner
Telefon +49 (0) 1 62 - 2 70 50 56
E-Mail [email protected]