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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Teilnahme an unseren Gewinnspielen, Aktionen und Verlosungen.
Die Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen und Teilnahmebedingungen finden Sie mit einem Klick auf den jeweiligen Aktionstitel.

Es gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Mit der Unterschrift auf dem Antragsformular erkennt der Antragsteller folgende Karten-Bedingungen an.
  2. Die ATU Card ist eine kostenlose Kreditkarte der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG • 92633 Weiden – nachfolgend „A.T.U“ genannt. Sie ermöglicht den bargeldlosen Einkauf und das Sammeln von Bonuspunkten in allen angeschlossenen ATU Filialen in Deutschland. Die Bonuspunkte können beim nächsten Einkauf eingelöst oder an andere Karteninhaber weitergegeben werden.
    Mit der Beantragung der ATU Card willigen die Teilnehmer ein, dass zur Abwicklung des Programms relevante Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Personalausweis- oder Reisepassnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kartenumsätze, Punktevolumen) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen (z. B. zur Übermittlung der Monatsübersicht an die angegebene E-Mail-Adresse). Aufgrund der Bezahlfunktion der ATU Card wird das Geburtsdatum sowie die Personal- oder Reisepassnummer zum Zweck der Identifikation des Antragstellers und dem Schutz vor Datenmissbrauch erhoben. Weiterhin können Kommunikationsmaßnahmen wie zum Beispiel Punktestandsmailings mit Angeboten bzw. Einkaufsvorteilen, Rabattaktionen, Preisaktionen und weitere wichtige Informationen zur ATU Card usw. in regelmäßigen Abständen per Post an die bekannte Adresse der Teilnehmer verschickt werden. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Post gegenüber der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, Abteilung CRM, Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden oder per E-Mail an [email protected] widerrufen werden.
  3. A.T.U behält sich das Recht vor, diesen Antrag ohne Nennung von Gründen abzulehnen. A.T.U nimmt den Antrag auf Ausstellung einer A.T.U-Kundenkarte mit Aushändigung der Karte an den Kunden bzw. mit der Zusendung der Karte an ihn an.
  4. Die ATU Card ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der A.T.U. Die Karte darf nur von dem Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Sie ist nach Erhalt sofort zu unterschreiben. Die Inanspruchnahme der Karte ohne gültige Einzugsermächtigung bzw. gültiges SEPA-Mandat ist nicht zulässig. Der Karteninhaber verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung für das Banklastschriftverfahren A.T.U unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    Bei Zusatzkarten ist für diese Mitteilung sowohl der Hauptkarteninhaber als auch der Zusatzkarteninhaber verantwortlich.
  5. Der Karteninhaber ist berechtigt, unter Vorlage der Karte und Unterzeichnung des Buchungsbeleges vom Kartenterminal Waren zu kaufen und die Kosten für Werkstattleistungen zu begleichen.
  6. Die aus den vom Karteninhaber getätigten Käufen bzw. in Anspruch genommenen Werkstattleistungen entstandenen Forderungen werden sieben Tage nach Rechnungserstellung (=Rechnungsdatum) fällig und werden bei erteilter Einzugsermächtigung an diesem Tag oder am darauffolgenden Bankarbeitstag vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht; bei Rechnungslegung hat die Regulierung der Rechnung innerhalb des gesetzten Zahlungsziels zu erfolgen. Nach Scheitern des Lastschriftverfahrens bzw. Überschreitung des Zahlungsziels mahnt A.T.U die Forderung max. dreimal an. Je Mahnung entsteht eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von mindestens 5,00 €.
    Zusätzlich werden ggf. auch die entstehenden Bankrücklastgebühren in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer ersatzfähiger Verzugsschäden bleibt unberührt. Verzug tritt im Falle der Nichtleistung durch den Karteninhaber am zweiten Bankarbeitstag nach dem Tag der Fälligkeit ein. Der Karteninhaber ist bei bestehend bestehendem SEPA-Lastschriftmandat verpflichtet, A.T.U unverzüglich jede Änderung seines Girokontos anzuzeigen und für ein neues Girokonto vor der nächsten Benutzung der Karte oder Kauf über die Vertragsnummer ein SEPALastschriftmandat zu erteilen. Sofern A.T.U eine Lastschrift aufgrund einer fehlenden aktuellen Kontoverbindung nicht einziehen kann, ist der Karteninhabers A.T.U zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, insbesondere entstandener Bankgebühren, verpflichtet.
    Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass A.T.U berechtigt ist, Kaufpreisforderungen an ein Factoring–Unternehmen abzutreten. A.T.U informiert den Karteninhaber über diese Forderungsabtretung rechtzeitig unter Bekanntgabe des zuständigen Unternehmens. Ausstehende Zahlungen werden vom Karteninhaber aufgrund dessen direkt an die Factoring-Firma geleistet und nicht mehr an A.T.U. Zugleich ermächtigt der Karteninhaber A.T.U allgemein gehaltene, bankübliche Auskünfte anzufordern, die im Zusammenhang mit der A.T.U-Card erforderlich sind.
  7. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift ist die Bank des Kundenkarteninhabers berechtigt, A.T.U die Anschrift und den Namen des Karteninhabers mitzuteilen.
  8. Kommt es beim Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift, gleich aus welchem Grund, behält sich A.T.U die Herabsetzung des gewährten Einkaufsrahmens vor.
  9. Für die ab dem 01.02.2014 wirksame Umstellung des bisherigen Lastschriftverfahrens auf SEPA-Lastschriften gilt eine verkürzte Vorabinformationsfrist (sog. „Pre-Notification“) von sieben Tagen. Die Vorabinformation erfolgt im persönlichen Online-Account des Karteninhabers. Eine Mitteilung, dass die Vorabinformation im persönlichen Online-Account des Karteninhabers bereitliegt, wird rechtzeitig per E-Mail – soweit vom Karteninhaber angegeben – verschickt.
  10. Der Karteninhaber verpflichtet sich, von der Kundenkarte nur in dem Maß Gebrauch zu machen, in dem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse den Ausgleich der offenen Forderungen gewährleisten. Der Hauptkarteninhaber haftet dafür, dass der/die Zusatzkarteninhaber alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, insbesondere die Sorgfaltspflichten, einhalten. Der Haupt- und der jeweilige Zusatzkarteninhaber haften als Gesamtschuldner für die mit der jeweiligen ATU Card getätigten Umsätze.
  11. Kommt die Karte dem Karteninhaber durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG., 92633 Weiden – unter der Service- Rufnummer +49 (0)961 306-5830 – telefonisch mit sofortiger schriftlicher Bestätigung anzuzeigen. Der Karteninhaber haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der Karte entstehen, es sei denn, der Karteninhaber hat durch grob fahrlässige Verletzung jener vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen zum Missbrauch beigetragen. Die A.T.U ist berechtigt, die Nummern von abhanden gekommenen Karten in ihren Filialen und bei Vertragspartnern in Sperrlisten einzutragen oder auf andere Weise bekanntzugeben.
  12. Die ATU Card gilt für 60 Monate, maßgeblich ist die auf der Karte ersichtliche Gültigkeitsdauer. Die Karte ist Eigentum der A.T.U. Die Karte kann aus wichtigem Grund jederzeit zurückgefordert werden. Die Rückforderung hat auch schriftlich zu erfolgen, bei Gefahr in Verzug kann die Rückforderung auch mündlich/fernmündlich ausgesprochen werden. In diesem Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung seitens der A.T.U.
  13. Bei Teilnahme am Bonuspunkte-System sind die Punkte 24 Monate ab Kaufdatum gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sowie bei Kündigung der Karte verfallen die Punkte und werden gelöscht.
  14. Die erhaltene Ware bleibt bis zur Vollbezahlung das Eigentum der ATU.
  15. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Karteninhaber Vollkaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche Weiden i. d. OPf.
  16. Diese AGB können zwischen dem Karteninhaber und A.T.U durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: A.T.U übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird A.T.U dem Karteninhaber eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. A.T.U wird den Karteninhaber bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
  17. Das Vertragsverhältnis kann beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu richten an: A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, 92633 Weiden. Einer Angabe von Kündigungsgründen bedarf es nicht.
  18. ATU übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden; die Bisnode D&B Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 64293 Darmstadt sowie an die CRIF Bürgel Coburg GmbH, Weichengereuth 26, 96450 Coburg. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der A.T.U oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit den oben aufgeführten Wirtschaftsauskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
    Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Artikel 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Das aktuelle SCHUFA-Informationsblatt ist abrufbar online unter www.schufa.de/datenschutz.
  19. Stand 03/2023

  • Es gelten die folgenden Bedingungen:

    1. Mit der Registrierung zur Teilnahme am Programm ATU Flottenlösungen erkennt der Nutzer/Vertragspartner folgende Geschäftsbedingungen an.

    2. Das ATU Flottenlösungen ist ein Programm der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden (nachfolgend auch „ATU“ genannt). Der Programmteilnehmer erhält von ATU eine virtuelle Kundennummer und für die Dauer der sechsmonatigen Testphase 10% Flottenkunden-Rabatt auf sein Mobiltelefon und weitere Vorteile. Dieser 10% Flottenkunden-Rabatt gilt nur für Teile, die ATU im Sortiment führt sowie ATU eigene Serviceleistungen. Ausgenommen sind Leistungen externer Partner (z.B. HU), alle von der Versicherung bezahlten Leistungen, Gutscheine, Alufelgen von Fremdherstellern (außer Aluett und Europe), Pfand, Altteile, Mietwagen, Sonderbestellungen, Finanzierungsangebote. Diese Sonderkondition in Höhe von 10% wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

      Die max. 5 Flottenfahrzeuge bis 3,5T werden vom Fuhrparkverantwortlichen in der App hinterlegt und die Verwendung der App an die Fahrer der hinterlegten Fahrzeuge kommuniziert. Sie gewähren dem Programmteilnehmer beim Einkauf durch Abscannen des EAN-Codes in allen teilnehmenden ATU-Filialen in Deutschland während der Testphase 10% Flottenkunden-Rabatt und weitere Vorteile. Zur Teilnahme am Programm „ATU Flottenlösungen“ ist die Registrierung unter https://atu.fleetweb-service.de/self-register.html sowie ein app-fähiges Mobiltelefon (Smartphone) mit der vorinstallierten App „ATU Flottenlösungen” erforderlich. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht zulässig.

      Die vom Vertragspartner bereitgestellten Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Umsätze) werden von ATU im Rahmen der Programmabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt. Weiterhin können als Gegenleistung für die gewährten Rabatte und Vorteile, die der Vertragspartner im Rahmen des Programms „ATU Flottenlösungen“ gewährt bekommt, die bereitgestellten Daten zur Bewerbung von ATU-eigenen Produkten/Lösungen genutzt werden und der Vertragspartner zu diesen Zwecken unter der genannten E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und per Post kontaktiert werden. Dieser Direktwerbung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Post gegenüber der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, Abteilung CRM, Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden oder per E-Mail an [email protected] widersprochen werden.

    3. ATU behält sich das Recht vor, diesen Antrag ohne Nennung von Gründen abzulehnen und bei Missbrauchsverdacht die Teilnahme am Programm zu verweigern oder Personen vom Programm auszuschließen. ATU nimmt den Antrag auf Teilnahme am Programm mit der Zusendung der Registrierungs-E-Mail an den Vertragspartner an.

    4. Die jeweilige virtuelle Kundennummer des Programms ATU Flottenlösungen ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der ATU. Das der virtuellen Kundennummer zugehörige Profil darf nur von dem Vertragspartner sowie der von ihm bevollmächtigten/berechtigten Personen genutzt werden, deren Namen im Programm hinterlegt sind.

    5. Der Vertragspartner und die zugehörigen Fahrer sind berechtigt, unter Vorlage des EAN-Codes und Unterzeichnung des Buchungsbeleges vom Kartenterminal oder Vorzeigen der Vertragsnummer Waren zu kaufen und die Kosten für Werkstattleistungen zu begleichen.

    6. Die aus den vom Vertragspartner oder zugehörigen Fahrern getätigten Käufen bzw. in Anspruch genommenen Werkstattleistungen entstandenen Forderungen sind bar in der Filiale zu entrichten.

    7. Der Vertragspartner haftet dafür, dass die von ihm bevollmächtigten/berechtigten Personen die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

    8. Der Vertragspartner haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der Karte entstehen, es sei denn, der Vertragspartner hat durch grob fahrlässige Verletzung jener vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen zum Missbrauch beigetragen.

    9. Das ATU Flottenlösungen gilt zunächst für 6 Monate. Das Programm ist Eigentum der ATU.

    10. Die erhaltene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der ATU.

    11. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche Weiden i. d. OPf.

    12. Diese AGB können zwischen dem Vertragspartner und ATU durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: ATU übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen gesondert hin. Zugleich wird ATU dem Vertragspartner eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. ATU wird den Vertragspartner bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

    13. Das Vertragsverhältnis kann beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu richten an: A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, 92633 Weiden. Einer Angabe von Kündigungsgründen bedarf es nicht.

    14. Umsatzbonus/Konditionen: Die ATU behält sich vor, das Bonusprogramm jederzeit zu modifizieren. Verträge/Konten mit Zahlungsverzug werden vom Bonusprogramm ausgeschlossen.

    15. ATU übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden; die Bisnode D&B Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 64293 Darmstadt sowie an die CRIF Bürgel Coburg GmbH, Weichengereuth 26, 96450 Coburg. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ATU oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit den oben aufgeführten Wirtschaftsauskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Artikel 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Das aktuelle SCHUFA-Informationsblatt ist abrufbar online unter www.schufa.de/datenschutz.

    1. Garantiegeber

      Garantiegeber der Norauto Reifen Zufriedenheitsgarantie ist die A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden i.d.OPf (nachfolgend als„ ATU“ bezeichnet).

    2. Garantiebedingungen

      Die Zufriedenheitsgarantie gilt nur für Endverbraucher, die einen vollständigen Satz (4 Stück) Norauto PKW-, SUV- oder Van-Reifen bei ATU erwerben. Die Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Kauf- bzw. Montagedatum (Rechnungsdatum) in einer ATU Filiale erfolgen. Weiterhin muss eine Kopie des Kaufbeleges in einer ATU Filiale vorgelegt werden. Die Belege müssen auf den Namen des Kunden ausgestellt sein. Bei separaten Rechnungen zu Reifenkauf und Montage gilt das Datum der Montage. Die Rechnung zur Montage muss den betroffenen Reifen zuordenbar sein (Produktname und Dimension auf der Rechnung). Der Kaufpreis wird dann mit den neuen Reifen verrechnet inkl. Montagekosten laut Kaufbeleg (inkl. MwSt.) Die Demontage der Norauto Reifen und Montage der neuen Reifen erfolgt kostenlos. Weitere Positionen, wie z. B. Reifenversicherung und Stickstofffüllungen, werden nicht erstattet.
      Sind die Ersatzreifen teurer als die ursprünglich gekauften Reifen, so wird die Preisdifferenz berechnet. Stimmt der Wert mit den umgetauschten Reifen von Norauto überein, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei einem geringeren Wert der Ersatzreifen wird eine Gutschrift in Form eines Gutscheines erstellt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ausgeschlossen sind Reifen für gewerbliche Nutzung, Einsatz im Motorsport oder auf Rennstrecken oder mit mehr als 1.000 km Fahrleistung, sowie Reifen mit Einfahrschäden, Bremsplatten oder Anfahrschäden. Für Reifen mit produktionstechnisch bedingten Mängeln (Sachmängel) gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Norauto Reifen Zufriedenheitsgarantie ist eine von ATU freiwillig gewährte Zusatzleistung. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.
      ATU behält sich vor, nach eigenem Ermessen einzelne Personen von der Zufriedenheitsgarantie auszuschließen, wenn ein begründeter Verdacht auf Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Bedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.