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Landinformationen - Schweiz

Mitführpflichten in Schweiz

Pkw Wohn­mobil unter 3,5t Wohn­mobil von 3,5t bis 7,5t Wohn­mobil über 7,5t
Verbands­kasten
Warn­weste
Warn­dreieck
Ersatz­lampen - - - -

Produkte im Bereich Mitführpflichten

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Zu den Produkten

Allgemeine Regelungen

Bestimmungen für das Fahrzeug

  1. Grüne Versicherungskarte: Es ist nicht erforderlich, eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da die Schweiz nicht zum Grüne-Karte-System gehört. Es ist jedoch notwendig, eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung zu haben.
  2. Fahren mit Abblendicht: Das Fahren mit Abblendlicht ist tagsüber nicht erforderlich, es sei denn, die Sichtverhältnisse erfordern es (z.B. Nebel, starker Regen, schlechte Sicht)
  3. Kindersicherung: Kinder unter 1,50m Körpergröße müssen in einem geeigneten Kindersitz oder einer angepassten Rückhaltevorrchtung gesichert werden.

Mautgebühren

Die schweizerische Autobahnvignette kostet einmalig 40 Franken.
Die Autobahn-Vignette 2023 ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültig.
Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten, sondern nur Jahresvignetten. Zurzeit gibt es noch keine elektronische Vignette.

Währung

Schweizer Franken

Notfallrufnummern

Polizei 117
Feuerwehr 118
Ambulanz 144
Toxikologisches Informationszentrum (bei Vergiftungen) 145
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (Pro Juventute) 147

Bestimmungen für Haustiere

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung.
  • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt): In der sogenannten Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden.Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
  • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Diese muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat
  • Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten ist verboten. Ausnahme: Hunde von im Ausland wohnhaften Haltern, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz kommen oder in die Schweiz umziehen
  • Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du eine eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Erklärung, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).
  • Welpen bis 56 Tage müssen zwingend von ihrer Mutter begleitet sein.
  • Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen

Deutsche Botschaft in Schweiz

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Botschaft für Schweiz in Deutschland

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Geschwindigkeits­begrenzungen

Pkw Wohn­mobil unter 3,5t Wohn­mobil von 3,5t bis 7,5t Wohn­mobil über 7,5t
Inner­orts 50 km/h 50 km/h 50 km/h 50 km/h
Außer­orts 80 km/h 80 km/h 80 km/h 80 km/h
Auto­bahn 120 km/h 120 km/h 100 km/h 80 km/h

Stand: 05/2023, Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen sind vorbehalten.

Europa

Mitführ­pflichten Ihres Reise­ziels

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