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Landinformationen - Belgien

Mitführpflichten in Belgien

Pkw Wohn­mobil unter 3,5t Wohn­mobil von 3,5t bis 7,5t Wohn­mobil über 7,5t
Verbands­kasten
Warn­weste
Warn­dreieck
Ersatz­lampen - - - -

Produkte im Bereich Mitführpflichten

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Zu den Produkten

Allgemeine Regelungen

Bestimmungen für das Fahrzeug

  1. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen. Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
  2. Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  3. Kinder unter einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Kindersitz befördert werden.

Mautgebühren

Autobahnen
Durchschnittlicher Mautsatz: 0,15 EUR pro Kilometer

Tunnelgebühren
Liefkenshoektunnel: 6 EUR pro Durchfahrt
Tunnel de Cointe: 5,30 EUR pro Durchfahrt

Währung

Euro / €

Notfallrufnummern

112 für Krankenwagen und Feuerwehr
101 für Polizei

Bestimmungen für Haustiere

  1. Haustiere müssen registriert und gechipt sein.
  2. Hunde müssen an der Leine geführt werden, es sei denn, es gibt speziell ausgewiesene Bereiche für freilaufende Hunde
  3. Es gibt bestimmte Rassebeschränkungen für Hunde

Deutsche Botschaft in Belgien

xxx

Botschaft für Belgien in Deutschland

xxxx

Geschwindigkeits­begrenzungen

Pkw Wohn­mobil unter 3,5t Wohn­mobil von 3,5t bis 7,5t Wohn­mobil über 7,5t
Inner­orts 50 km/h 50 km/h 50 km/h 50 km/h
Außer­orts 70 km/h 70 km/h 70 km/h 70 km/h
Auto­bahn 120 km/h 120 km/h 90 km/h 90 km/h

Stand: 05/2023, Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen sind vorbehalten.

Europa

Mitführ­pflichten Ihres Reise­ziels

Egal ob PKW oder Wohnmobil - Sie erhalten hier Informationen zu den Mitführpflichten in 22 Reiseländern.

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