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Haupt­untersuchung zum Komplettpreis2

Die Abgasuntersuchung (AU) erfolgt persönlich bei ATU, während die Hauptuntersuchung (HU) in Zusammenarbeit mit anerkannten Prüforganisationen wie TÜV Nord, TÜV Süd, DEKRA, TÜV Rheinland, FSP, GTÜ oder KÜS direkt in unserer Werkstatt durchgeführt wird.

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Service Auswahl
Hauptuntersuchung (HU)
inkl. Abgasuntersuchung (AU)

HU für E-Fahrzeuge

Auch für E-Fahrzeuge ist die Hauptuntersuchung (HU) gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Da hier keine Abgasuntersuchung notwendig ist, ist die Untersuchung natürlich entsprechend günstiger. Der Preis wir Ihnen auf der nächsten Seite angezeigt.

zur HU für E-Fahrzeuge

Hauptuntersuchung: Profitieren Sie jetzt von dem professionellen ATU Service

  • Ein Werkstattbesuch genügt
    Zusätzlich zur Reparatur können wir gerne andere Services wie Inspektion oder einen Ölwechsel durchführen.
  • Erinnerungsservice
    Wir erinnern Sie einen Monat vor Ablauf Ihrer Hauptuntersuchung, damit Sie sich keine Gedanken machen müssen. Nutzen Sie unseren HU-Reminder!
  • Täglich, auch Samstags möglich
    Für Hauptuntersuchungen sind wir Montag bis Samstag für Sie da.

Unsere Hauptuntersuchung

Für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs ist eine regelmäßige Hauptuntersuchung unerlässlich.
Diese umfasst eine gründliche Überprüfung aller entscheidenden Komponenten wie: Bremsen, Licht, Fahrwerk, Aufhängung, Lenkung, Reifen, Kraftstoffanlage, Motor und Auspuff.
Gesetzlich vorgeschrieben für alle PKW-Typen, einschließlich Diesel-, Benzin-, Elektro- und Hybridfahrzeuge, muss die Hauptuntersuchung regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung in die HU integriert.
Bei ATU können Sie diese amtliche Prüfung schnell und bequem durchführen lassen.

Unsere Empfehlung für Ihr Fahrzeug

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Eine Reinigung reduziert den Kraftstoffverbrauch, verbessert die Abgaswerte und beugt Schäden vor.

Weitere Infos auf der Detailseite.

FAQ

Die Abgasuntersuchung (AU) kann nach wie vor von einer Werkstatt mit AU-Anerkennung, aber auch durch eine Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) durchgeführt werden. Nach dem Abgas-Examen wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt die für die HU gültig ist.
Die Hauptuntersuchung erfolgt ausschließlich durch autorisierte Prüforganisationen, wie etwa den TÜV. Wenn Sie sich für eine komplette Hauptuntersuchung bei ATU entscheiden, kommt ein zugelassener Kfz-Sachverständiger zu uns ins Haus und führt die HU durch.

Gravierende technische Mängel finden sich bei über 30 Prozent aller Unfallwagen - und nicht selten sind diese auf einen nachlässigen Umgang mit Wartungsempfehlungen zurückführen. Ein Ziel der Hauptuntersuchung ist es deshalb, solche Mängel auch bei "schwarzen Schafen" rechtzeitig zu erkennen und so die Sicherheit im Staßenverkehr zu erhöhen. Auch für den Umweltschutz ist die HU, bzw. die integrierte Abgasuntersuchung gedacht. Übermäßige Schadstoffemissonen können erkannt, die Ursachen können behoben werden.
Das kann auch für Sie von Vorteil sein: Erhöhte Schadstoffwerte weisen nicht selten auf einen zu hohen, schadensbedingten Kraftstoffverbrauch hin, der Sie bares Geld kostet.

Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie leicht an der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Angabe des Jahres befindet sich im Zentrum der Plakette, die Zahl oben in der Mitte bezeichnet den Monat. Auch in Ihrem Fahrzeugschein ist der Termin vermerkt. Die erste Prüfung eines Pkw steht nach drei Jahren an, das Intervall für alle weiteren Hauptuntersuchungen beträgt zwei Jahre. Da die Abgasuntersuchung mittlerweile im Rahmen der HU erfolgt, gelten hier die gleichen Termine. (Achtung: Für Gewerbefahrzeuge gelten andere Regelungen!)
Die Abgasprüfung in einer autorisierten Werkstatt kann bis zu einen Monat vorgezogen werden, so können etwaige Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Stichtag ist dabei allerdings das auf der Prüfplakette angegebene Datum, nicht die tatsächliche HU!

Lassen Sie die Hauptuntersuchung Ihres PKWs nicht rechtzeitig durchführen, droht Ihnen ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Überziehungszeit:
mehr als zwei bis vier Monate: € 15,- Verwarnungsgeld
mehr als fünf bis acht Monate: € 25,- Verwarnungsgeld
mehr als acht Monate: € 60,- und 1 Punkt in Flensburg

2 Gilt nur für PKW bis 3,5 t, gilt nicht für vertiefte Prüfung gem. § 29 Abs. 1 StVZO i.V.m Anlage VIII a Nr. 2.2 (Überschreitung des Vorführtermins zur HU um mehr als 2 Monate). Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Welche Prüforganisation in Ihrer Filiale tätig ist, erfahren Sie vor Ort. Die Abgasuntersuchung wird im Auftrag der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durchgeführt. Dieses Angebot gilt nicht für Flottenkunden ab 25 Fahrzeuge, Autogasfahrzeuge sowie Gasfahrzeuge z. B. LPG oder Erdgas. Es ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten.