Für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs ist eine regelmäßige Hauptuntersuchung unerlässlich.
Diese umfasst eine gründliche Überprüfung aller entscheidenden Komponenten wie: Bremsen, Licht, Fahrwerk, Aufhängung, Lenkung, Reifen, Kraftstoffanlage, Motor und Auspuff.
Gesetzlich vorgeschrieben für alle PKW-Typen, einschließlich Diesel-, Benzin-, Elektro- und Hybridfahrzeuge, muss die Hauptuntersuchung regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung in die HU integriert.
Bei ATU können Sie diese amtliche Prüfung schnell und bequem durchführen lassen.
Unsere Empfehlung für Ihr Fahrzeug
Die Abgasuntersuchung (AU) kann nach wie vor von einer Werkstatt mit AU-Anerkennung, aber auch durch eine Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) durchgeführt werden. Nach dem Abgas-Examen wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt die für die HU gültig ist.
Die Hauptuntersuchung erfolgt ausschließlich durch autorisierte Prüforganisationen, wie etwa den TÜV. Wenn Sie sich für eine komplette Hauptuntersuchung bei ATU entscheiden, kommt ein zugelassener Kfz-Sachverständiger zu uns ins Haus und führt die HU durch.
Gravierende technische Mängel finden sich bei über 30 Prozent aller Unfallwagen - und nicht selten sind diese auf einen nachlässigen Umgang mit Wartungsempfehlungen zurückführen.
Ein Ziel der Hauptuntersuchung ist es deshalb, solche Mängel auch bei "schwarzen Schafen" rechtzeitig zu erkennen und so die Sicherheit im Staßenverkehr zu erhöhen.
Auch für den Umweltschutz ist die HU, bzw. die integrierte Abgasuntersuchung gedacht. Übermäßige Schadstoffemissonen können erkannt, die Ursachen können behoben werden.
Das kann auch für Sie von Vorteil sein: Erhöhte Schadstoffwerte weisen nicht selten auf einen zu hohen, schadensbedingten Kraftstoffverbrauch hin, der Sie bares Geld kostet.
Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie leicht an der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Angabe des Jahres befindet sich im Zentrum der Plakette, die Zahl oben in der Mitte bezeichnet den Monat. Auch in Ihrem Fahrzeugschein ist der Termin vermerkt.
Die erste Prüfung eines Pkw steht nach drei Jahren an, das Intervall für alle weiteren Hauptuntersuchungen beträgt zwei Jahre. Da die Abgasuntersuchung mittlerweile im Rahmen der HU erfolgt, gelten hier die gleichen Termine. (Achtung: Für Gewerbefahrzeuge gelten andere Regelungen!)
Die Abgasprüfung in einer autorisierten Werkstatt kann bis zu einen Monat vorgezogen werden, so können etwaige Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Stichtag ist dabei allerdings das auf der Prüfplakette angegebene Datum, nicht die tatsächliche HU!
Lassen Sie die Hauptuntersuchung Ihres PKWs nicht rechtzeitig durchführen, droht Ihnen ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Überziehungszeit:
mehr als zwei bis vier Monate: € 15,- Verwarnungsgeld
mehr als fünf bis acht Monate: € 25,- Verwarnungsgeld
mehr als acht Monate: € 60,- und 1 Punkt in Flensburg
2 Gilt nur für PKW bis 3,5 t, gilt nicht für vertiefte Prüfung gem. § 29 Abs. 1 StVZO i.V.m Anlage VIII a Nr. 2.2 (Überschreitung des Vorführtermins zur HU um mehr als 2 Monate). Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Welche Prüforganisation in Ihrer Filiale tätig ist, erfahren Sie vor Ort. Die Abgasuntersuchung wird im Auftrag der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durchgeführt. Dieses Angebot gilt nicht für Flottenkunden ab 25 Fahrzeuge, Autogasfahrzeuge sowie Gasfahrzeuge z. B. LPG oder Erdgas. Es ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten.